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24.3.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 69/10 |
Klage, eingereicht am 5. Februar 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-50/07)
(2007/C 69/23)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: B. Stromsky und S. Pardo Quintillán)
Beklagter: Königreich Spanien
Anträge
Die Kommission beantragt,
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festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 2 der Richtlinie 2004/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel (1) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat; |
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dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Richtlinie 2004/24/EG sei am 30. Oktober 2005 abgelaufen.
(1) ABl. L 136, S. 85.