24.3.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 69/10


Klage, eingereicht am 5. Februar 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien

(Rechtssache C-50/07)

(2007/C 69/23)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: B. Stromsky und S. Pardo Quintillán)

Beklagter: Königreich Spanien

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 2 der Richtlinie 2004/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel (1) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Richtlinie 2004/24/EG sei am 30. Oktober 2005 abgelaufen.


(1)  ABl. L 136, S. 85.