21.3.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 65/12


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4561 — GE/Smiths Aerospace)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 65/08)

1.

Am 14. März 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen General Electric Company („GE“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über den Geschäftsbereich Aerospace des Unternehmens Smiths Group plc („Smiths Aerospace“, Vereinigtes Königreich) durch den Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

GE: diversifizierter Industrie-, Technologie- und Dienstleistungskonzern, u.a. im Bereich Flugtriebwerke tätig;

Smiths Aerospace: Herstellung und Vertrieb verschiedener Systeme und Ausrüstungen für die Luftfahrt.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.M.4561 — GE/Smiths Aerospace, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

GD Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.