1.2.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 23/10


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4524 — Nemak/Hydro Castings)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 23/05)

1.

Am 23. Januar 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 139/2004 (1) des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das von Alfa S.A.B. de C.V. (Mexiko) kontrollierte Unternehmen Tenedora Nemak, S.A. de C.V. („Nemak“, Mexiko) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die alleinige Kontrolle über die europäische Gießereisparte der Norsk Hydro SAS (Norwegen) durch den Kauf von Aktien der folgenden vier Unternehmen: Aluminium Alucast GmbH (Deutschland), Hydro Aluminium Mandl & Berger GmbH (Österreich), Hydro Aluminium Győr Alumíniumöntöde Kft. (Ungarn) und Hydro Aluminium Fundo AS (Schweden) (zusammen„Hydro Castings“).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Nemak: Herstellung von Gussteilen für die Automobilindustrie, insbesondere Zylinderköpfe und Motorblöcke;

Hydro Castings: Herstellung von Gussteilen für die Automobilindustrie, insbesondere Zylinderköpfe und Motorblöcke.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4524 — Nemak/Hydro Castings, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

GD Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.