20.1.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 14/10


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4503 — PBDS/Philips APM)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 14/05)

1.

Am 12. Januar 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Philips&BenQ Digital Storage Corporation („PBDS“, Taiwan) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle von dem APM-Geschäftsbereich der Koninklijke Philips Electronics N.V. („Philips APM Geschäftsbereich“, Niederlande) durch Aktienkauf und Kauf von Vermögenswerten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

PBDS: Entwicklung, Entwurf, Marketing und Verkauf von optischen Festplattenlaufwerken für Personalcomputer;

Philips APM Geschäftsbereich: Vertrieb von Abspielgeräten für multi-mediale und Navigations-Anwendungen in Automobilen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4503 — PBDS/Philips APM, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1.