30.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 331/21


Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 14. Dezember 2006 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Großherzogtum Luxemburg

(Rechtssache C-198/06) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 1999/94/EG - Neue Personenkraftwagen - Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen)

(2006/C 331/37)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A. Alcover San Pedro und F. Simonetti)

Beklagter: Großherzogtum Luxemburg (Prozessbevollmächtigter: C. Schiltz)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Unterbliebene Erstellung oder Übermittlung des in Artikel 9 der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (ABl. 2000, L 12, S. 16) vorgesehenen Berichts an die Kommission

Tenor

1.

Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen verstoßen, dass es nicht den in Artikel 9 vorgesehenen Bericht erstellt hat.

2.

Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 165 vom 15.7.2006.