30.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 331/21 |
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 14. Dezember 2006 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Großherzogtum Luxemburg
(Rechtssache C-198/06) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 1999/94/EG - Neue Personenkraftwagen - Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen)
(2006/C 331/37)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A. Alcover San Pedro und F. Simonetti)
Beklagter: Großherzogtum Luxemburg (Prozessbevollmächtigter: C. Schiltz)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Unterbliebene Erstellung oder Übermittlung des in Artikel 9 der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (ABl. 2000, L 12, S. 16) vorgesehenen Berichts an die Kommission
Tenor
1. |
Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen verstoßen, dass es nicht den in Artikel 9 vorgesehenen Bericht erstellt hat. |
2. |
Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten. |