30.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 331/20


Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 14. Dezember 2006 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

(Rechtssache C-138/06) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/49/EG - Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)

(2006/C 331/35)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A. Alcover San Pedro und D. Lawunmi)

Beklagter: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigter: V. Jackson)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm nachzukommen — Erklärung der Kommission im Vermittlungsausschuss zur Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ABl. L 189, S. 12)

Tenor

1.

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht fristgerecht erlassen hat.

2.

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 131 vom 3.6.2006.