30.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 326/52


Klage, eingereicht am 4. Dezember 2006 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland

(Rechtssache C-496/06)

(2006/C 326/105)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande und W. Bogensberger, Bevollmächtigte)

Beklagte: Bundesrepublik Deutschland

Anträge der Klägerin

Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (1) verstoßen, dass sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie nicht erlassen beziehungsweise der Kommission diese Vorschriften nicht mitgeteilt hat.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Umsetzungsfrist der Richtlinie sei am 6. Februar 2005 abgelaufen.


(1)  ABl. L 31, S. 18.