16.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 310/13 |
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 25. Oktober 2006 — Staboli/Kommission
(Rechtssache T-281/04) (1)
(Öffentlicher Dienst - Ausübung einer Nebentätigkeit - Teilnahme an Konferenzen als Referent - Genehmigung - Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub für Fortbildungsmaßnahmen - Ablehnung)
(2006/C 310/24)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Paola Staboli (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und H. Tserepa-Lacombe)
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Entscheidungen der Kommission vom 12. März und 6. April 2004 über die Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin gegen die Entscheidung vom 9. Mai 2003, soweit das Organ es abgelehnt hat, ihr für die Ausübung einer Nebentätigkeit, die im Übrigen mit derselben Entscheidung genehmigt wurde, Sonderurlaub für Fortbildungsmaßnahmen zu bewilligen, und, soweit erforderlich, auf Aufhebung der Entscheidung vom 9. Mai 2003
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 262 vom 23.10.2004.