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2.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 294/47 |
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 27. September 2006 — Lantzoni/Gerichtshof
(Rechtssache T-156/05) (1)
(Beamte - Beförderung - Zuteilung von Beförderungspunkten - Zusammenhang mit der Beurteilung - Ablehnung der Beförderung)
(2006/C 294/98)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Dimitra Lantzoni (Übersyren, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Bouché)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: M. Schauss)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdeausschusses des Beklagten vom 8. März 2005 über die für das Jahr 2002 an die Klägerin vergebenen Beförderungspunkte sowie die Nichtbeförderung der Klägerin im Jahr 2003.
Tenor des Urteils
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |