2.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 294/21


Beschluss des Gerichtshofes vom 20. September 2006 — Jamal Ouariachi/Kommission der Europäischen Gemeinschaften

(Rechtssache C-4/06) (1)

(Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel)

(2006/C 294/35)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Jamal Ouariachi (Prozessbevollmächtigter: F. Blanmailland, avocat)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: F. Dintilhac und G. Boudot)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 26. Oktober 2005 in der Rechtssache T-124/04, J. Ouariachi gegen Kommission, mit dem die vom Kläger erhobene Klage auf Ersatz des Schadens, den er angeblich in Folge rechtswidriger Machenschaften eines Bediensteten der Delegation der Kommission in Khartum (Sudan) erlitten hat, als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist.

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 48 vom 25.2.2006.