2.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 294/9


Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom Dritte (Vorabentscheidungsersuchen des Korkein oikeus [Finnland]) — Strafverfahren gegen Jan-Erik Anders Ahokainen, Mati Leppik

(Rechtssache C-434/04) (1)

(Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Nationale Regelung, nach der es verboten ist, ohne vorherige Erlaubnis nicht denaturierten Äthylalkohol mit mehr als 80 Vol.- % einzuführen - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Rechtfertigung mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und Ordnung)

(2006/C 294/14)

Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Korkein oikeus

Beteiligte des Ausgangsverfahrens

Jan-Erik Anders Ahokainen, Mati Leppik.

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen des Korkein Oikeus — Auslegung der Artikel 28 EG und 30 EG im Hinblick auf eine nationale Regelung, die die Einfuhr von unvergälltem Äthylalkohol von über 80 Vol % von einer vorherigen Erlaubnis abhängig macht

Tenor

Die Artikel 28 EG und 30 EG stehen einer Regelung, wie sie im Gesetz Nr. 1143/1994 über Alkohol (alkoholilaki [1143/1994]) vorgesehen ist und mit der die Einfuhr von nicht denaturiertem Äthylakohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 80 Vol.- % von einer vorherigen Erlaubnis abhängig gemacht wird, nicht entgegen, sofern sich nicht erweist, dass der Schutz der menschlichen Gesundheit und der öffentlichen Ordnung vor schädlichen Auswirkungen des Alkohols unter den rechtlichen und tatsächlichen Umständen, die die Lage in dem betroffenen Mitgliedstaat kennzeichnen, durch Maßnahmen gewährleistet werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beeinträchtigen.


(1)  ABl. C 300 vom 4.12.2004.