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2.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 294/8 |
Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 5. Oktober 2006 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich der Niederlande
(Rechtssache C-312/04) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Nicht erledigte Carnets TIR - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Nichteinhaltung - Versäumnis, die entsprechenden Eigenmittel abzuführen und Verzugszinsen zu zahlen)
(2006/C 294/12)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: G. Wilms und A. Weimar)
Beklagter: Königreich der Niederlande (Bevollmächtigte: H. G. Sevenster und J. G. M. van Bakel)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Artikel 2 Absatz 1, 6 Absatz 2, 10 Absatz 1 und 11 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 des Rates vom 29. Mai 1989 zur Durchführung des Beschlusses 88/376/EWG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 155, S. 1) — Keine Einleitung der Verfahren zur Erhebung der Zölle innerhalb der vorgesehenen Frist im Anschluss an Unregelmäßigkeiten beim Transport von Waren mit Carnet TIR — Keine Bereitstellung der entsprechenden Eigenmittel innerhalb der vorgesehenen Frist und keine Zahlung von Verzugszinsen
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten. |