2.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 294/8


Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 5. Oktober 2006 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich der Niederlande

(Rechtssache C-312/04) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Nicht erledigte Carnets TIR - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Nichteinhaltung - Versäumnis, die entsprechenden Eigenmittel abzuführen und Verzugszinsen zu zahlen)

(2006/C 294/12)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: G. Wilms und A. Weimar)

Beklagter: Königreich der Niederlande (Bevollmächtigte: H. G. Sevenster und J. G. M. van Bakel)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Artikel 2 Absatz 1, 6 Absatz 2, 10 Absatz 1 und 11 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 des Rates vom 29. Mai 1989 zur Durchführung des Beschlusses 88/376/EWG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 155, S. 1) — Keine Einleitung der Verfahren zur Erhebung der Zölle innerhalb der vorgesehenen Frist im Anschluss an Unregelmäßigkeiten beim Transport von Waren mit Carnet TIR — Keine Bereitstellung der entsprechenden Eigenmittel innerhalb der vorgesehenen Frist und keine Zahlung von Verzugszinsen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 228 vom 11.9.2004.