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18.11.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 281/27 |
Klage, eingereicht am 3. Oktober 2006 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien
(Rechtssache C-407/06)
(2006/C 281/43)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: B. Schima und J. Hottiaux)
Beklagter: Königreich Belgien
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen verstoßen hat (1), dass es nicht alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um der Richtlinie nachzukommen, oder sie jedenfalls nicht der Kommission mitgeteilt hat; |
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dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente.
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG sei am 30. Juni 2005 abgelaufen.
(1) ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 97