18.11.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 281/27


Klage, eingereicht am 3. Oktober 2006 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien

(Rechtssache C-407/06)

(2006/C 281/43)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: B. Schima und J. Hottiaux)

Beklagter: Königreich Belgien

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen verstoßen hat (1), dass es nicht alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um der Richtlinie nachzukommen, oder sie jedenfalls nicht der Kommission mitgeteilt hat;

dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente.

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG sei am 30. Juni 2005 abgelaufen.


(1)  ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 97