14.11.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 276/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4389 — WLR/BST)

(2006/C 276/04)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 27. Oktober 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 und infolge einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen WLR Recovery Fund III, L.P. („WLR“, Vereinigte Staaten), das das Unternehmen Safety Components International, Inc. („SCI“, Vereinigte Staaten) kontrolliert, erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens BST GmbH („BST“, Deutschland) durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

WLR: private Kapitalbeteiligungen;

SCI: Herstellung von zugeschnittenen und genähten Airbagkissen und anderen Sicherheitsprodukten;

BST: Herstellung von Flachgewebe für Airbags, einteiligem Gewebe und anderen technischen Geweben.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Nummer (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4389 — WLR/BST an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.