28.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 261/18


Klage, eingereicht am 20. September 2006 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Französische Republik

(Rechtssache C-388/06)

(2006/C 261/34)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: W. Mölls)

Beklagte: Französische Republik

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

der Französischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2003/96/EG sei am 31. Dezember 2003 abgelaufen.


(1)  ABl. L 283 vom 31.10.2003, S. 51.