24.10.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 256/14 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4267 — Deutsche Börse/Euronext)
(2006/C 256/08)
(Text von Bedeutung für den EWR)
1. |
Am 13. Oktober 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Deutsche Börse AG („DBAG“), Deutschland, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Euronext N.V. („Euronext“) durch ein öffentliches Übernahmeangebot. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. |
4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Telefax (Nummer (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4267 — Deutsche Börse/Euronext an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.