14.10.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 248/23 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4303 — Thales/Finmeccanica/AAS und Telespazio)
(2006/C 248/11)
(Text von Bedeutung für den EWR)
1. |
Am 6. Oktober 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Thales S. A. („Thales“, Frankreich) und Finmeccanica Societa per Azioni („Finmeccanica“, Italien) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die gemeinsame Kontrolle bei Alcatel Alenia Space SAS („AAS“, Frankreich) and Telespazio Holding srl („Telespazio“, Italien) durch den Erwerb von Anteilen an zwei bestehenden Gemeinschaftsunternehmen, in die zusätzliche Vermögenswerte eingebracht werden. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. |
4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4303 — Thales/Finmeccanica/AAS und Telespazio, an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.