14.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 248/3


Neue nationale Seite der Euro-Umlaufmünzen

(2006/C 248/03)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information des gewerblichen Münzhandels und der Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle neuen Gestaltungsmerkmale von Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Jedes Land darf pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze und zwar als 2-Euro-Nominale ausgeben. Die Gedenkmünzen entsprechen den technischen Merkmalen der üblichen Euro-Umlaufmünzen und sind auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Republik San Marino

Anlass: 500. Todestag von Christoph Kolumbus

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Porträt von Christoph Kolumbus und eine Darstellung der drei Karavellen; über dem Porträt die Inschrift „SAN MARINO“ und die Windrose; in der Mitte das „Münzzeichen R“; darunter die Daten „1506-2006“ in einer Kartusche und die Initialen des Autors Luciana De Simoni „LDS“; der äußere Münzring trägt die zwölf Sterne der Europäischen Union.

Prägeauflage: 120 000 Münzen

Voraussichtliche Ausgabe: Oktober 2006

Randprägung: 2 * in sechsfacher Wiederholung, abwechselnd von der einen und von der anderen Seite zu lesen.


(1)  Siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1, mit Angaben zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38).