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5.10.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 240/8 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4321 — Siemens/Bayer Diagnostics)
(2006/C 240/05)
(Text von Bedeutung für den EWR)
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1. |
Am 26. September 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (1) des Rates bei der Kommission eingegangen... Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Siemens AG („Siemens“, Deutschland) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Bayer Diagnostics, der Diagnostic-Abteilung von Bayer Healthcare, einer Geschäftssparte der Bayer AG („Bayer“ Deutschland) durch Aktienkauf /Kauf von Vermögenswerten. |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. |
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4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Nummer (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M. 4321 — Siemens/Bayer Diagnostics an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.