4.10.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 239/26 |
MEDIA Plus — Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit (2001-2006)
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA 08/06
Förderung der Vernetzung von Kinobetrieben, die europäische Filme in ihr Programm aufnehmen
(2006/C 239/10)
1. Ziele und Beschreibung
Grundlage der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist der Beschluss 2000/821/EG des Rates zur Durchführung eines Programms zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (MEDIA Plus — Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit (2001-2005), der vom Rat am 20. Dezember 2000 angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 13 vom 17. Januar 2001 veröffentlicht wurde, geändert durch den Beschluss Nr. 846/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 BEIT) (ABl. L 157 vom 30.4.2004), berichtigt durch ABl. L 195 vom 2.6.2004, S. 2.
Gemäß dem Beschluss sind u. a. Maßnahmen zur Schaffung und Konsolidierung von Netzen europäischer Betreiber, die gemeinsame Aktionen zugunsten der Aufführung europäischer Filme durchführen, und zur Förderung derjenigen Kinobetriebe zu treffen, die nichteinheimische europäische Filme in erheblichem Umfang für eine Mindestaufführungsdauer in ihr Programm aufnehmen.
2. Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an europäische Gesellschaften, deren Tätigkeiten zur Verwirklichung der im Beschluss des Rates beschriebenen Ziele des MEDIA-Programms beitragen.
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Einrichtungen, die in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am Programm MEDIA Plus teilnehmenden Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen), Schweiz, oder in einem anderen Land, das die in Artikel 11 des Beschlusses 2000/821/EG des Rates festgelegten Bedingungen erfüllt (Bulgarien).
3. Mittelausstattung und Laufzeit der Projekte
Insgesamt stehen etwa 14 000 000 EUR für die Kofinanzierung von Projekten zur Verfügung. Die Finanzhilfe der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) ist auf 50 % der förderfähigen Projektkosten begrenzt.
Die Maßnahmen müssen zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2007 anlaufen. Die Projektlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen.
4. Frist
Die Anträge sind bis spätestens 23.10.2006 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zu übermitteln.
5. Vollständige Informationen
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare sind unter folgender Adresse zu finden:
http://ec.europa.eu/comm/avpolicy/media/distr_en.html#1d
Die Anträge müssen den Vorgaben im vollständigen Text entsprechen und auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden.