5.9.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 213/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4316 — Atos Origin/Banksys/BCC)

(2006/C 213/04)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 25. August 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (1) des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Atos Worldline S.A.S. („AW“, Frankreich), das von Atos Origin S.A. („AO“, Frankreich) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Banksys N.V./S.A. („Banksys“, Belgien) und Bank Card Company („BCC“, Belgien) durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

AO: Verschiedene IT-Dienstleistungen;

AW: Transaktionsverarbeitungsdienstleistungen für Zahlkarten, Dienstleistungen im Customer Relationship Management (Kundenbindungsmanagement) und Multi Channel Contact Services (Internet- und Spracherkennungsdienste);

Banksys: Acquiring-Dienste für den inländischen Zahlungsverkehr mit Debit-Karten, Transaktionsverarbeitungsdienstleistungen für Zahlkarten und Zahlungsterminal-Dienstleistungen für Unternehmen;

BCC: Acquiring-Dienste für internationale Debit- und Kreditkarten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4316 — AtosOrigin/Banksys/BCC, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

GD Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.