2.9.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 212/29


Urteil des Gerichts erster Instanz vom 4. Juli 2006 — easyJet/Kommission

(Rechtssache T-177/04) (1)

(Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Verordnung [EWG] Nr. 4064/89 - Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Klage eines Dritten - Zulässigkeit - Luftverkehrsmärkte - Verpflichtungen)

(2006/C 212/51)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: easyJet Airline Co. Ltd (Luton, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Cook, J. Parker und S. Dolan, Solicitors, dann Rechtsanwälte M. Werner und M. Waha, L. Mills, Solicitor, sowie Rechtsanwälte M. de Lasala Lobera und R. Malhotra)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Oliver, A. Bouquet und A. Whelan)

Streithelferin im Rechtsmittelverfahren: Französische Republik (vertreten durch G. de Bergues als Bevollmächtigten)

Gegenstand der Rechtssache

Nichtigerklärung der Entscheidung vom 11. Februar 2004, mit der die Kommission den auf den Erwerb der vollständigen Kontrolle über KLM durch Air France abzielenden Zusammenschluss zwischen Air France und KLM für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt hat (Sache COMP/M.3280 — Air France/KLM)

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3.

Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 201 vom 7.8.2004.