2.9.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 211/12


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — Bez. Nr. GP/D/ReferNet2/002/06

ReferNet — Europäisches Fachwissens- und Referenznetzwerk im Bereich der Berufsbildung

(2006/C 211/06)

1.   Ziele und Beschreibung

Mit diesem Aufruf soll in jedem der 8 EU-Mitgliedstaaten und Island eine Organisation ermittelt werden, die als nationaler Konsortiumskoordinator fungieren und als solcher eine Finanzhilfe erhalten soll: es geht darum, im jeweiligen Land ein repräsentatives Konsortium von im Berufsbildungsbereich tätigen Organisationen zu leiten und zu koordinieren und zusammen mit diesen folgende Tätigkeiten wahrzunehmen: Erfassung und Auswertung von Informationen zu den Berufsbildungssystemen, aktuellen Entwicklungen und laufenden Forschungstätigkeiten sowie Wahrnehmung dokumentarischer und verbreitungsfördernder Aktivitäten.

Mit dem Fachwissens- und Referenznetzwerk (ReferNet) verfolgt das Cedefop ein zweifaches Ziel: einerseits über ein strukturiertes und dezentrales System zur Erfassung anerkannter Daten und Informationen zur beruflichen Bildung und verwandten Themen und andererseits über ein Mittel zur Verbreitung solcher Daten auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene zu verfügen. Der Informationserfassung liegt eine bestimmte Methodik und eine Konsultation der Konsortiumsmitglieder zugrunde.

2.   Förderfähige Antragsteller

Anträge, die den Kriterien für Förderfähigkeit entsprechen, sind Gegenstand einer gründlichen Evaluierung.

Förderfähige Organisationen:

öffentliche oder private Einrichtungen mit eigener Rechtsform und Rechtspersönlichkeit (folglich dürfen natürliche Personen bzw. Individuen keinen Antrag stellen);

sie müssen über angemessene Qualifikationen und die erforderlichen finanziellen und operativen Ressourcen zur Wahrnehmung der Tätigkeiten verfügen;

das vom Antragsteller koordinierte nationale Konsortium muss die Interessen der beruflichen Bildung und Ausbildung des Landes repräsentativ vertreten (Ministerien, nationale und/oder sektorale Einrichtungen, regionale Behörden, Forschungseinrichtungen und Institute und die Sozialpartner).

Förderfähige Länder

8 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Griechenland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Portugal, Schweden)

Island

Förderfähige Aktivitäten

Für eine Finanzierung kommen nur Vorschläge in Betracht, die die Ausführung sämtlicher im Volltext der Aufforderung beschriebener Tätigkeiten umfassen.

3.   Haushaltmittel und Projektlaufzeit

Die verfügbaren Gesamtmittel belaufen sich für die Projektlaufzeit (12 Monate) auf EUR 231 000 für die EU-8 und Island.

Die Finanzhilfe der Gemeinschaft ist nur ein zusätzlicher finanzieller Beitrag zur eigenen Finanzierung des Begünstigten (und/oder der Mitbegünstigten) und/oder lokalen, regionalen, nationalen und/oder privaten Zuschüssen, die anderweitig für das Projekt gewonnen wurden. Die Finanzhilfe der Gemeinschaft beträgt höchstens 70 % der gesamten förderfähigen Kosten.

Für die Zuweisung der verfügbaren Mittel wurden die Länder nach ihrer Bevölkerungszahl in 2 Gruppen geteilt:

Luxemburg, Malta und Island: Zuschuss von höchstens EUR 19 000 pro Land.

Belgien, Dänemark, Griechenland, die Niederlande, Portugal und Schweden: Zuschuss von höchstens EUR 29 000 pro Land.

Das Cedefop behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel auszuschütten.

4.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Anträge sind bis spätestens 16 Oktober 2006 beim Cedefop einzureichen.

5.   Weitere Informationen

Der Volltext der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und ihre Anhänge finden sich auf der Website des Cedefop unter: http://www.cedefop.europa.eu/index.asp?section=3. Anträge müssen den Vorgaben im Volltext der Aufforderung entsprechen und auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden.

Die Evaluierung der Vorschläge erfolgt nach den Grundsätzen der Transparenz und der Gleichbehandlung. Alle förderfähigen Anträge werden von einem Ausschuss auf der Grundlage der quantitativen und qualitativen Zuteilungskriterien bewertet, die im Volltext der Aufforderung festgelegt sind. Externe Experten werden aufgefordert werden, sich an dem Evaluierungsverfahren zu beteiligen.