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29.7.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 178/28 |
Klage, eingereicht am 14. Juni 2006 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich der Niederlande
(Rechtssache C-259/06)
(2006/C 178/46)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Maidani und W. Wils)
Beklagter: Königreich der Niederlande
Anträge
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Feststellung, dass das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/87/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 79/267/EWG, 92/49/EWG, 92/96/EWG, 93/6/EWG und 93/22/EWG des Rates und der Richtlinien 98/78/EG und 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat; |
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Verurteilung des Königreichs der Niederlande zur Tragung der Kosten des Verfahrens. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 11. August 2004 abgelaufen.
(1) ABl. 2003 L 35, S. 1.