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27.6.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 149/9 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4272 — Fortress/telent)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(2006/C 149/07)
(Text von Bedeutung für den EWR)
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1. |
Am 15. Juni 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Fortress Investment Group LLC („Fortress“, USA) erlangt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens telent plc („telent“, UK) durch den Erwerb von Anteilsrechten. |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Nach der Bekanntmachung (2) der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem in der Bekanntmachung festgelegten Verfahren in Frage kommt. |
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4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Telefax (Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4272 — Fortress/telent an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.
(2) ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.