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17.6.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 143/27 |
Vorabentscheidungsersuchen der Cour administrative vom 10. April 2006 — Großherzogtum Luxemburg/Hans Ulrich Lakebrink, Katrin Peters-Lakebrink
(Rechtssache C-182/06)
(2006/C 143/50)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour administrative
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Großherzogtum Luxemburg
Beklagte: Hans Ulrich Lakebrink, Katrin Peters-Lakebrink
Vorlagefrage
Ist Artikel 39 EG dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Großherzogtum Luxemburg durch Artikel 157ter LIR eingeführten entgegensteht, wonach ein Gemeinschaftsangehöriger, der nicht in Luxemburg ansässig ist und aus luxemburgischer Quelle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, die den wesentlichen Teil seines steuerpflichtigen Einkommens darstellen, seine negativen Einkünfte aus der Vermietung von nicht selbst genutzten Immobilien, die in einem anderen Mitgliedstaat, im vorliegenden Fall Deutschland, liegen, nicht für die Bestimmung des auf seine Einkünfte aus luxemburgischer Quelle anwendbaren Steuersatzes geltend machen kann?