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17.6.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 143/3 |
Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 23. März 2006 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien
(Rechtssache C-408/03) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht über das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger - Nationales Recht und nationale Verwaltungspraxis in Bezug auf das Vorhandensein ausreichender eigener Existenzmittel und auf Ausweisungsverfügungen)
(2006/C 143/07)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande und D. Martin)
Beklagter: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigte: E. Dominkovits)
Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: C. Jackson und E. Sharpston, QC)
Gegenstand der Rechtssache
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats Verstoß gegen die Gemeinschaftsvorschriften über das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger — Nationale Vorschriften und Verwaltungspraxis hinsichtlich der Bedingung, über ausreichende persönliche Existenzmittel zu verfügen, und des Erlasses von Ausweisungsverfügungen
Tenor des Urteils
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1. |
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2. |
Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens. |
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3. |
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 275 vom 15.11.2003.