3.6.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 131/35


Klage, eingereicht am 31. März 2006 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien

(Rechtssache C-172/06)

(2006/C 131/65)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: S. Pardo Quintillán)

Beklagter: Königreich Spanien

Anträge der Klägerin

Feststellung, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 28 EG und 30 EG sowie den Artikeln 11 und 13 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen hat, dass es die Gewährung staatlicher Beihilfen an Wirtschaftsteilnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und vermarktete oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hergestellte Sonnenkollektoren in Spanien vermarkten wollen, davon abhängig macht, dass diese Kollektoren mit einem Konformitätsnachweis versehen sind, der die in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Anforderungen erfüllt, und zu diesem Zweck in einem eigens dazu bestimmten nationalen Laboratorium nochmals Versuchen unterzogen werden, die bereits in dem anderen Staat durchgeführt worden sind;

Verurteilung des Königreichs Spanien in die Kosten des Verfahrens.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die spanische Regelung über die Bedingungen für die Gewährung staatlicher Beihilfen für Sonnenkollektoren aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoße gegen das grundlegende Prinzip des freien Warenverkehrs und könne weder mit einem der in Artikel 30 EG aufgeführten Gründe des Allgemeininteresses noch mit einem der von der Rechtsprechung des Gerichtshofes anerkannten zwingenden Erfordernisse gerechtfertigt werden.