3.6.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 131/10


Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 16. Februar 2006 (Vorabentscheidungsersuchen des Regeringsrätt [Schweden]) — Amy Rockler/Försäkringskassan, früher Riksförsäkringsverk

(Rechtssache C-137/04) (1)

(Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte und sonstige Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften - Elterngeld - Berücksichtigung der bei dem Gemeinsamen Krankenfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften zurückgelegten Versicherungszeit)

(2006/C 131/17)

Verfahrenssprache: Schwedisch

Vorlegendes Gericht

Regeringsrätt

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Amy Rockler

Beklagte: Försäkringskassan, früher Riksförsäkringsverk

Gegenstand der Rechtssache

Vorabentscheidungsersuchen des Regeringsrätt — Auslegung von Artikel 39 EG — Anspruch auf Familienleistungen („föräldrapenning“) — Nichtberücksichtigung der bei dem Gemeinsamen Krankenfürsorgesystem, das das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorsieht, zurückgelegten Versicherungszeit

Tenor des Urteils

Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) ist dahin auszulegen, dass bei der Anwendung einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden die Zeit berücksichtigt werden muss, während deren ein Arbeitnehmer dem Gemeinsamen Krankenfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften angeschlossen war.


(1)  ABl. C 106 vom 30.4.2004.