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3.6.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 131/10 |
Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 16. Februar 2006 (Vorabentscheidungsersuchen des Regeringsrätt [Schweden]) — Amy Rockler/Försäkringskassan, früher Riksförsäkringsverk
(Rechtssache C-137/04) (1)
(Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte und sonstige Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften - Elterngeld - Berücksichtigung der bei dem Gemeinsamen Krankenfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften zurückgelegten Versicherungszeit)
(2006/C 131/17)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Vorlegendes Gericht
Regeringsrätt
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Amy Rockler
Beklagte: Försäkringskassan, früher Riksförsäkringsverk
Gegenstand der Rechtssache
Vorabentscheidungsersuchen des Regeringsrätt — Auslegung von Artikel 39 EG — Anspruch auf Familienleistungen („föräldrapenning“) — Nichtberücksichtigung der bei dem Gemeinsamen Krankenfürsorgesystem, das das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorsieht, zurückgelegten Versicherungszeit
Tenor des Urteils
Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) ist dahin auszulegen, dass bei der Anwendung einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden die Zeit berücksichtigt werden muss, während deren ein Arbeitnehmer dem Gemeinsamen Krankenfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften angeschlossen war.