31.5.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 127/20


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4165 — Sonae Indústria/Hornitex)

(2006/C 127/10)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 19. Mai 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Sonae Indústria — SGPS, SA („Sonae Indústria“, Portugal), das der Sonae-Gruppe angehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates durch Erwerb von Aktien und Vermögenswerten die Kontrolle über das gesamte Geschäft der Hornitex-Werke Beeskow GmbH, die Vermögenswerte der in Duisburg ansässigen Hornitex-Werke Gebr. Cloos GmbH und die Vermögenswerte der in Meinberg ansässigen Hornitex-Werke Gebr. Künnemeyer GmbH, die alle zur Hornitex-Gruppe („Zielunternehmen“, Deutschland) gehören.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Sonae Indústria: Herstellung von Erzeugnissen auf Holzbasis, wie z. B. Holzfaserplatten;

Zielunternehmen: Herstellung von Holzspanplatten (Holzwerkstoffplatten, Laminate, Paneele, Post- und Softformingkomponenten, Möbelkomponenten).

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4165 — Sonae Indústria/Hornitex an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Merger Registry

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.