20.5.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 121/9 |
Vorabentscheidungsersuchen des Krajský soud Ostrava (Tschechische Republik) vom 24. März 2006 — Skoma-Lux sro/Celní ředitelství Olomouc
(Rechtssache C-161/06)
(2006/C 121/15)
Verfahrenssprache: Tschechisch
Vorlegendes Gericht
Krajský soud Ostrava
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Skoma-Lux sro
Beklagte: Celní ředitelství Olomouc
Vorlagefragen
1. |
Kann Artikel 58 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, die die Grundlage dafür ist, dass die Tschechische Republik zum 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union wurde, dahin ausgelegt werden, dass ein Mitgliedstaat gegenüber einem Einzelnen eine Verordnung anwenden kann, die zum Zeitpunkt ihrer Anwendung nicht ordnungsgemäß im Amtsblatt in der Amtssprache des betreffenden Mitgliedstaats veröffentlicht war? |
2. |
Bei Verneinung der Frage 1: Ist die Nichtdurchsetzbarkeit der in Rede stehenden Verordnung gegenüber dem Einzelnen eine Frage der Auslegung oder eine Frage der Gültigkeit des Gemeinschaftsrechts im Sinne des Artikels 234 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft? |
3. |
Sofern der Gerichtshof zu dem Schluss gelangen sollte, dass die zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage die Gültigkeit eines Gemeinschaftsakts im Sinne des Urteils in der Rechtssache 314/85 (Foto-Frost, Slg. 1987, 4199) betrifft, ist die Verordnung Nr. 2454/93 im Verhältnis zur Klägerin und ihrer Streitigkeit mit den Zollbehörden der Tschechischen Republik wegen des Fehlens einer ordnungsgemäßen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union nach Artikel 58 der Akte über die Bedingungen des Beitritts ungültig? |