20.5.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 121/6


Klage, eingereicht am 15. März 2006 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien

(Rechtssache C-141/06)

(2006/C 121/10)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A. Aresu und J. R. Vidal Puig)

Beklagter: Königreich Spanien

Anträge

Feststellung, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/65/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG (2) des Rates und der Richtlinien 97/7/EG (3) und 98/27/EG (4) verstoßen hat, dass es in Bezug auf andere Finanzdienstleistungen als private Versicherungen nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, und sie jedenfalls nicht der Kommission mitgeteilt hat;

Verurteilung des Königreichs Spanien in die Kosten des Verfahrens.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2002/65/EG sei am 9. Oktober 2004 abgelaufen.


(1)  ABl. L 271, S. 16.

(2)  ABl. L 330, S. 50.

(3)  ABl. L 144, S. 19.

(4)  ABl. L 166, S. 51.