6.5.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 108/29


Klage, eingereicht am 17. März 2006 — Tsakiris-Mallas A.E. — Ajinomoto/HABM

(Rechtssache T-96/06)

(2006/C 108/52)

Sprache der Klageschrift: Griechisch

Parteien

Klägerin: Tsakiris-Mallas A.E (Argyroupoli, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Würtenberger und R. Kunze)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Late Editions Limited (Leighton Buzzard, Vereinigtes Königreich)

Anträge der Klägerin

Es wird beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Januar 2006 in der Rechtssache R 1127/2004-2 aufzuheben.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „exë“ für Waren der Klassen 18 und 25 — Anmeldung Nr. 2 190 015

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Late Editions Limited

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke „EXE“ für Waren der Klasse 25

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Stattgabe des Widerspruchs für einen Teil der Waren

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Es liege ein Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates vor.