13.4.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 90/46


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EAC/18/06

Förderung einer aktiven Europäischen Bürgerschaft

Pilotprojekte/Bürgerprojekte 2006

(2006/C 90/09)

1.   ZIELE — PROJEKTKATEGORIEN

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen hat zum Ziel,

die Entstehung einer aktiven und partizipativen europäischen Bürgerschaft zu fördern,

zu zeigen, wie die demokratische und partizipative Natur des europäischen Aufbauwerks durch die Beteiligung der Bürger/innen ausgeweitet werden kann, und

die aktive Beteiligung der Bürger/innen an Aktivitäten zur weiteren Integration Europas anzuregen.

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Unterstützung von Projekten der beiden folgenden Kategorien:

Kategorie 1:   Bürgergremien

Bürgergremien sollen ein Modell zur Förderung der aktiven Interaktion zwischen den Bürger/innen der EU, zur Unterstützung bei der Formulierung ihrer Meinungen zum europäischen Integrationsprozess und zur Anregung des Dialogs zwischen den europäischen Bürger/innen und den Organen der EU liefern.

Bürgergremien sollten:

Bürger/innen direkt einbeziehen, die von sich aus nicht an europäischen Projekten teilgenommen hätten;

innovative Methoden zur Einbeziehung von Bürger/innen entwickeln;

einen wirklichen Bottom-up-Ansatz fördern, um Bürger/innen zu ermöglichen, ihre Meinungen zu äußern.

Kategorie 2:   Kompetenzentwicklung für eine aktive europäische Bürgerschaft

Diese Maßnahmen soll die Kompetenzentwicklung im Hinblick auf eine aktive europäische Bürgerschaft fördern und eine Gruppe aktiver europäischer Bürger/innen, wie Führungskräfte von NRO, Kommunalvertreter, Jugendarbeiter, Vertreter der Zivilgesellschaft, Führungskräfte von Gewerkschaften und Journalisten befähigen, ihr Engagement für eine aktive europäische Bürgerschaft weiterzugeben.

Diese Gruppen sollten innovative und interaktive Schulungen zu den Themen europäische Identität, europäische Bürgerschaft und Bürgerbeteiligung erhalten. An den Schulungen müssen Teilnehmer aus einem großen Spektrum von Organisationen teilnehmen.

Projekte zur Kompetenzentwicklung sollten:

das Potenzial der Teilnehmer/innen entwickeln, ihr Engagement für eine aktive europäische Bürgerschaft an andere weiterzugeben;

dazu anregen, die EU-weite/transnationale Zusammenarbeit in den Organisationen der Teilnehmer/innen alltäglich zu machen;

innovative Ansätze und Möglichkeiten entwickeln, die Bürgerbeteiligung am europäischen Integrationsprozess zu fördern;

mögliche neue Verbindungen zwischen Entscheidungsträgern auf lokaler, regionaler und europäischer Ebene und den europäischen Bürger/innen zu erforschen;

Mittel und Wege zur Förderung der direkten Beteiligung von Bürger/innen entwickeln, die von sich aus nicht an europäischen Projekten teilgenommen hätten;

eine transnationale Dimension haben und Teilnehmer/innen aus den Partnerländern zusammenbringen;

den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren fördern.

2.   FÖRDERKRITERIEN

Anträge, die die folgenden Förderkriterien erfüllen, werden einer eingehenden Prüfung unterzogen.

a)   Förderfähige Antragsteller

Das Projekt muss vom Antragsteller (Koordinator) in Zusammenarbeit mit förderfähigen Partnereinrichtungen (Mitbegünstigte) durchgeführt werden.

Um eine Finanzhilfe zu erhalten, muss der Antragsteller (Koordinator) folgende Anforderungen erfüllen:

Es muss sich um eine öffentliche Einrichtung oder eine gemeinnützige Organisation mit Rechtsform und Rechtspersönlichkeit handeln. Daher sind natürliche Personen, d.h. Einzelpersonen, nicht förderfähig.

Die Einrichtung muss ihren Sitz in einem förderfähigen Land haben. (1)

Die Einrichtung muss über die entsprechenden Qualifikationen sowie die erforderlichen finanziellen und operativen Ressourcen zur Durchführung des Projekts verfügen.

Der Koordinator ist die Einrichtung, die den Projektvorschlag einreicht; er muss von den Projektpartnern (Mitbegünstigten) formell beauftragt sein, sie zu vertreten und eine eventuelle Finanzhilfevereinbarung mit der Europäischen Kommission zu unterzeichnen. Der Koordinator ist verantwortlich für die Konzeption und Umsetzung des vorgeschlagenen Projekts und gilt als Hauptbegünstigter einer eventuell gewährten Finanzhilfe.

Der Koordinator muss nachweisen, dass er in der Lage ist, mit den Projektpartnern (Mitbegünstigten) zusammenzuarbeiten, und Belege für eine bereits erfolgte erfolgreiche Zusammenarbeit mit mindestens zwei dieser Projektpartner vorlegen.

Die Partnereinrichtungen (Mitbegünstigte) müssen die Förderkriterien in Ziffer 2 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erfüllen und aus mindestens vier anderen förderfähigen Ländern als der Koordinator stammen.

b)   Förderfähige Länder

Die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern).

3.   MITTEL UND PROJEKTLAUFZEIT

Für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen 500 000 EUR zur Verfügung.

Die Finanzhilfe darf nicht mehr als 50 % der im Finanzplan aufgeführten gesamten förderfähigen Kosten des Projekts betragen.

Der Mindestbetrag der Finanzhilfe beträgt 50 000 EUR.

Der Höchstbetrag der Finanzhilfe beträgt 150 000 EUR.

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen umfasst Projekte, die zwischen dem 1.10.2006 und dem 31.12.2006 beginnen.

Alle Projekte müssen bis 31.8.2007 abgeschlossen sein.

Die Projekte dürfen eine Laufzeit von höchstens elf Monaten haben.

4.   ANTRAGSFRIST

Die Anträge müssen bis 31.5.2006 eingereicht werden.

5.   WEITERE INFORMATIONEN

Der vollständige Text dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare stehen auf folgender Website zur Verfügung:

http://europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/activecitizenship/index_de.htm

Die Anträge müssen die Anforderungen erfüllen, die im vollständigen Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dargelegt sind; es sind die bereitgestellten Antragsformulare zu verwenden.


(1)  Ausschlaggebend ist der eingetragene Firmensitz oder der Ort der Haupttätigkeit.