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8.4.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 86/28 |
Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 27. Januar 2006 — Van Mannekus/Rat
(Rechtssache T-278/03) (1)
(Dumping - Einfuhren von Magnesiumoxid mit Ursprung in China - Änderung zuvor eingeführter Antidumpingmaßnahmen - Nichtigkeitsklage - Einrede der Unzulässigkeit)
(2006/C 86/55)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Van Mannekus & Co. BV (Schiedam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Bleier)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: S. Marquardt im Beistand von Rechtsanwalt G. Berrisch)
Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Scharf und K. Talaber Ricz)
Gegenstand der Rechtssache
Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 985/2003 des Rates vom 5. Juni 2003 zur Änderung der mit der Verordnung (EG) Nr. 1334/1999 auf die Einfuhren von Magnesiumoxid mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten Antidumpingmaßnahmen (ABl. L 143, S. 1)
Tenor des Beschlusses
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates. |
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3. |
Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten. |