28.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 75/20


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGENe LEARNING-PROGRAMM — GD EAC/01/06

(2006/C 75/11)

1.   Geltungsbereich

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt auf drei der vier Aktionsbereiche des eLearning-Programms ab: Förderung der digitalen Kompetenz, Europäische virtuelle Hochschulen und Querschnittsmaßnahmen.

2.   Allgemeine Prioritäten

Im Mittelpunkt der Aufforderung steht die Förderung, Verbreitung und Nutzung („Valorisierung“) von Ergebnissen, bewährten Praktiken und Errungenschaften, die sich durch die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für die Bildung, Ausbildung und Lebenslanges Lernen in Europa ergeben.

Die Vorschläge sollten auf anderen (bereits abgeschlossenen oder noch laufenden) eLearning-Initiativen oder Programmprojekten oder anderen von der Kommission, den Mitgliedstaaten, regionalen oder lokalen Behörden oder öffentlichen oder privaten Einrichtungen finanzierten Aktionen aufbauen.

Ziel ist es sicherzustellen, dass die Produkte und Ergebnisse möglichst große Auswirkungen erzielen, da sie die breite Öffentlichkeit im Bereich Bildung und Ausbildung erreichen. In den Vorschlägen sollten gewährleistet sein, dass die Ergebnisse im Wesentlichen öffentlich zugänglich (z. B. als Open Source, Shareware usw.) und nicht rein kommerzieller Art oder Teil eines üblichen Entwicklungsprojekts einer Geschäftsumgebung sind.

Folgende zwei Hauptprojektarten sind geplant:

Valorisierungsprojekte werden dazu beitragen, dass eine kritische Analyse der Ergebnisse und Erfahrungen erfolgt, Vergleichsanalysen durchgeführt und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen verbreitet werden.

Netzwerkprojekte werden die Dienstleistungen bereitstellen, die entscheidend für die möglichst umfassende Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse erforderlich sind.

3.   Spezifische Prioritäten

(a)   Förderung der digitalen Kompetenz

Im Mittelpunkt der Vorschläge sollte die wirksame und nachhaltige Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse aus bestehenden Projekten, Aktionen oder Hilfsmitteln zur digitalen Kompetenz stehen. Besondere Bedeutung sollte die eindeutige Ermittlung der Zielgruppen und deren Bedürfnisse, der Vermittler (aus der ehrenamtlichen Arbeit, dem Hochschul- und Bildungsbereich, den Gemeinden usw.), der Mittel zum Erreichen der Endnutzer und der genauen Angaben zur Verbreitung von Projektergebnissen unter Einbeziehung von Qualitäts- und Quantitätsindikatoren haben. In den Vorschlägen sollten eine klare langfristige Strategie zur Ermittlung und Analyse von möglichen Schwierigkeiten aufgestellt werden und objektive Maßnahmen zu deren Umsetzung enthalten sein.

(b)   Europäische virtuelle Hochschulen

Systematische kritische Überwachung bestehender Projekte oder Erfahrungen im Bereich der virtuellen Hochschulen, einschließlich deren Bewertung in Bezug auf den Austausch und die Weitergabe von Wissen mit Blick auf die Unterstützung von Nutzungsstrategien auf europäischer Ebene.

Unterstützung der Verbreitung von übertragbaren Lösungen für die Einrichtung von virtuellen Hochschulen auf europäischer Ebene und die Schaffung einer Gemeinschaft von Entscheidungsträgern.

(c)   Querschnittsmaßnahmen

Vorschläge, die für diesen Teil der Aufforderung eingereicht werden, sollten Unterstützung für die Analyse, Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen und Erfahrungen im Wesentlichen aus der eLearning-Initiative und des eLearning-Programms bereitstellen. Ziel ist es sicherzustellen, dass sie möglichst große Auswirkungen erzielen, da sie die breite Öffentlichkeit im Bereich Bildung und Ausbildung erreichen.

Der vierte Aktionsbereich — Internet-Partnerschaften zwischen europäischen Schulen und Förderung der Lehrerbildung — wird Gegenstand separater nicht offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sein.

4.   Förderfähigkeit der Antragsteller

Die als Koordinator/Projektträger auftretende Einrichtung und die anderen beteiligten Organisationen müssen Rechtspersönlichkeit besitzen. Sowohl die als Koordinator/Projektträger auftretende Einrichtung als auch die anderen beteiligten Organisationen müssen ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben: 25 EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen oder Bulgarien.

Die Bedingungen und näheren Bestimmungen für die Teilnahme der EWR-Staaten und Bulgariens an dem Programm werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der Übereinkünfte getroffen, die die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und diesen Staaten regeln.

5.   Mittelausstattung und Laufzeit der Vorschläge

Titel

Für die Maßnahme zur Verfügung stehende Haushaltsmittel

Finanzierungsanteil (% der zuschussfähigen Kosten)

Höchstbetrag des Gemeinschaftszuschusses

Digitale Kompetenz

1,2 Mio. EUR

Max. 80 %

300 000 EUR

Europäische virtuelle Hochschulen

3,5 Mio. EUR

1 000 000 EUR

Querschnittsmaßnahmen

0,88 Mio. EUR

500 000 EUR

Die Finanzierung wird vorrangig die Bewertung der Ergebnisse und Erfahrungen betreffen, weniger die Entwicklung von Werkzeugen, Software oder Inhalten (die Finanzierung der Entwicklung von Inhalten wird daher auf maximal 20 % der gesamten Mittel begrenzt).

Die Laufzeit der einzelnen Vorschläge wird zwischen 12 und 24 Monaten liegen. Die Förderfähigkeit von Kosten für die Umsetzung der Projekte beginnt erst am 1. Dezember 2006.

6.   Ende der Abgabefrist:

19. Mai 2006

7.   Einreichung des Antrags

Sämtliche relevanten Dokumente sowie weitere Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finden Sie unter der folgenden Internet-Adresse:

http://eacea.cec.eu.int