25.3.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 74/15 |
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. Januar 2006 — Regione Marche/Kommission
(Rechtssache T-107/03) (1)
(Integriertes Mittelmeerprogramm [IMP] für die Region Marken [Italien] - Einstellung eines finanziellen Zuschusses - Nicht zuschussfähige Ausgaben - Nichtigkeitsklage - Fehlende Rechtsgrundlage - Vertrauensschutz - Fehlende Begründung)
(2006/C 74/30)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Regione Marche (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Pappalardo, M. Merola und D. Domenicucci)
Beklagter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: E. de March und L. Flynn im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die sich aus einem Schreiben vom 18. Dezember 2002 an die italienische Regierung über die Einstellung eines im Rahmen des Integrierten Mittelmeerprogramms (IMP) für die Region Marken (Italien) gewährten finanziellen Zuschusses der Gemeinschaft ergibt
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. |