25.3.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 74/13 |
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Großherzogtum Luxemburg, eingereicht am 9. Februar 2006
(Rechtssache C-78/06)
(2006/C 74/26)
Verfahrenssprache: Französisch
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 9. Februar 2006 eine Klage gegen das Großherzogtum Luxemburg beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind A. Alcover San Pedro und F. Simonetti, Zustellungsanschrift in Luxemburg.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt,
1. |
festzustellen, dass das Großherzogtum Luxemburg dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/49/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verstoßen hat, dass es nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder jedenfalls diese Vorschriften der Kommission nicht mitgeteilt hat; |
2. |
dem Großherzogtum Luxemburg die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG sei am 18. Juli 2004 abgelaufen.
(1) ABl. L 189 vom 18.07.2002, S.12.