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25.3.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 74/10 |
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 1. Februar 2006
(Rechtssache C-53/06)
(2006/C 74/18)
Verfahrenssprache: Spanisch
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 1. Februar 2006 eine Klage gegen das Königreich Spanien beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind U. Wölker und S. Pardo Quintillán, Zustellungsanschrift in Luxemburg.
Die Klägerin beantragt,
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1. |
festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/4/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG (2) des Rates verstoßen hat, dass es nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft gesetzt hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder jedenfalls diese Vorschriften der Kommission nicht mitgeteilt hat; |
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2. |
dem Königreich Spanien die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Anpassung der innerstaatlichen Rechtsordnung an die Richtlinie 2003/4 sei am 14. Februar 2005 abgelaufen.
(1) ABl. L 41 vom 14.2.2003, S. 26.
(2) ABl. L 158 vom 23.6.1990, S. 56.