11.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 60/46


Klage, eingereicht am 30. Dezember 2005 — Tegometall International/HABM

(Rechtssache T-458/05)

(2006/C 60/87)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: Tegometall International AG (Lengwil, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Timmann)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Wuppermann AG (Leverkusen, Deutschland)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, Az. R 106312004-2, vom 21.10.2005, zugestellt am 02.11.2005, geändert durch das Entscheidungs-Korrigendum vom 16.11.2005, zugestellt am 23.11.2005

abzuändern und den Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit der Gemeinschaftsmarke 001227743 vom 23.07.2003 zurückzuweisen;

hilfsweise: aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung an die Zweite Beschwerdekammer zurückzuverweisen;

der Antragstellerin des Nichtigkeitsverfahrens die Kosten des Nichtigkeitsverfahrens, des Beschwerdeverfahrens und des Klageverfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Die Wortmarke „TEK“ für Waren der Klassen 6 und 20 (Regale und Regalteile, insbesondere Einhängekörbe für Regale, sämtliche vorgenannten Waren aus Metall beziehungsweise nicht aus Holz) — Gemeinschaftsmarke Nr. 1 227 743

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Die Klägerin

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Wuppermann AG

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Erklärung der Nichtigkeit

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung

Klagegründe: Verletzung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) und c) der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da der von der Beschwerdekammer festgestellte Sachverhalt die Löschung der Marke nicht rechtfertige. Die Beschwerdekammer habe außerdem das rechtliche Gehör der Klägerin verletzt.