25.2.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 48/30


Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Dezember 2005 — Rounis/Kommission

(Rechtssache T-274/04) (1)

(Beamte - Beurteilung - Anfechtungsklage - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage - Verspätete Erstellung der Beurteilung)

(2006/C 48/58)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Georgios Rounis (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: G. Berscheid und M. Velardo)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Berufungsbeurteilenden über die Bestätigung der Beurteilungen des Klägers für die Zeiträume 1997-1999 und 1999-2001 und auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

1.

Die Aufhebungsanträge haben sich erledigt.

2.

Die Kommission wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 3 500 Euro zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und zwei Drittel der Kosten des Klägers.


(1)  ABl. C 262 vom 23.10.2004.