25.2.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 48/30 |
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Dezember 2005 — Rounis/Kommission
(Rechtssache T-274/04) (1)
(Beamte - Beurteilung - Anfechtungsklage - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage - Verspätete Erstellung der Beurteilung)
(2006/C 48/58)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Georgios Rounis (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: G. Berscheid und M. Velardo)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Berufungsbeurteilenden über die Bestätigung der Beurteilungen des Klägers für die Zeiträume 1997-1999 und 1999-2001 und auf Schadensersatz
Tenor des Urteils
1. |
Die Aufhebungsanträge haben sich erledigt. |
2. |
Die Kommission wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 3 500 Euro zu zahlen. |
3. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
4. |
Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und zwei Drittel der Kosten des Klägers. |
(1) ABl. C 262 vom 23.10.2004.