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25.2.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 48/10 |
URTEIL DES GERICHTSHOFES
(Vierte Kammer)
vom 15. Dezember 2005
in der Rechtssache C-96/05: Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2001/65/EG - Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)
(2006/C 48/19)
Verfahrenssprache: Griechisch
In der Rechtssache C-96/05 betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Artikel 226 EG, eingereicht am 21. Februar 2005, Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: G. Braun und G. Zavvos) gegen Hellenische Republik (Bevollmächtigte: N. Dafniou) hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten K. Schiemann sowie der Richter M. Ilešič (Berichterstatter) und E. Levits — Generalanwalt: P. Léger, Kanzler: R. Grass — am 15. Dezember 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:
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1. |
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG, 83/349/EWG und 86/635/EWG des Rates im Hinblick auf die im Jahresabschluss bzw. konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen und von Banken und anderen Finanzinstituten zulässigen Wertansätze verstoßen, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen. |
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2. |
Die Hellenische Republik trägt die Kosten des Verfahrens. |