11.2.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 36/12 |
URTEIL DES GERICHTSHOFES
(Fünfte Kammer)
vom 15. Dezember 2005
in der Rechtssache C-250/04: Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/19/EG - Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)
(2006/C 36/22)
Verfahrenssprache: Griechisch
In der Rechtssache C-250/04 betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Artikel 226 EG, eingereicht am 14. Juni 2004, Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: G. Zavvos und M. Shotter) gegen Hellenische Republik (Bevollmächtigte: N. Dafniou), hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten J. Makarczyk, der Richterin R. Silva de Lapuerta und des Richters P. Kūris (Berichterstatter) — Generalanwalt: A. Tizzano; Kanzler: R. Grass — am 15. Dezember 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:
1. |
Die Hellenische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie) verstoßen, indem sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen. |
2. |
Die Hellenische Republik trägt die Kosten des Verfahrens. |