14.1.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 10/20 |
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. November 2005 — Righini/Kommission
(Rechtssache T-145/04) (1)
(Beamte - Bedienstete auf Zeit - Einstufung in die Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe - Einstufung in die höhere Besoldungsgruppe der Laufbahn)
(2006/C 10/39)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger(in/nen): Elisabetta Righini (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwalt E. Boigelot)
Beklagte(r): Kommission (Bevollmächtigte[r]: V. Joris und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt D. Waelbroeck)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidungen der Kommission, mit denen die Klägerin bei ihrem Dienstantritt als Bedienstete auf Zeit und als Beamtin auf Probe in die Besoldungsgruppe A 7, Dienstaltersstufe 3, eingestuft wurde, und, soweit erforderlich, Aufhebung der Entscheidung vom 21. Januar 2004 über die Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin.
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |