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28.12.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 331/23 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4083 — ABN Amro Capital France/L Capital/Sanutri)
(2005/C 331/18)
(Text von Bedeutung für den EWR)
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1. |
Am 20. Dezember 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Demnach ist Folgendes beabsichtigt: Die Fonds AAC 2005 France A FCPR und AAC 2005 France B FCPR, vertreten durch ihre Verwaltungsgesellschaft ABN Amro Capital France, und der Fonds L Capital 2 FCPR, vertreten durch seine Verwaltungsgesellschaft L Capital Management, erwerben durch Aktienkauf über eine Ad-hoc-Übernahmegesellschaft (vereinfachte Aktiengesellschaft französischen Rechts) die gemeinsame Kontrolle über Sanutri AG, ein Tochterunternehmen der Novartis-Gruppe. |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. |
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4. |
Alle interessierten Unternehmen und Personen können der Kommission ihre Bemerkungen zu diesem Vorhaben vortragen. Die Bemerkungen müssen spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können durch Fax ([32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4083 — ABN Amro Capital France/L Capital/Sanutri, an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.