24.12.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 330/6


URTEIL DES GERICHTSHOFES

(Sechste Kammer)

vom 27. Oktober 2005

in der Rechtssache C-377/04: Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 1999/92/EG - Arbeitnehmerschutz - Gefährdung durch explosionsfähige Atmosphären - Nicht fristgerechte Umsetzung)

(2005/C 330/11)

Verfahrenssprache: Deutsch

In der Rechtssache C-377/04 betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Artikel 226 EG, eingereicht am 2. September 2004, Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: D. Martin und V. Kreuschitz) gegen Republik Österreich (Bevollmächtigte: C. Pesendorfer), hat der Gerichtshof (Sechste Kammer) unter Mitwirkung des# # — Generalanwalt#: #; Kanzler: # — am 27. Oktober 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.

Die Republik Österreich hat gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (Fünfzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG), verstoßen, indem sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur vollständigen Umsetzung dieser Richtlinie nicht erlassen hat.

2.

Die Republik Österreich trägt die Kosten des Verfahrens.


(1)  ABl. C 262 vom 23.10.2004.