1.12.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/21


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4007 — Reckitt Benckiser/Boots Healthcare International)

(2005/C 304/07)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 25. November 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Reckitt Benckiser plc („Reckitt Benckiser“, Vereinigtes Königreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Boots Healthcare International („BHI“, Vereinigtes Königreich) durch Aktienkauf und Kauf von Vermögenswerten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Reckitt Benckiser: Herstellung und Vertrieb von Haushaltsprodukten, Produkten zur Körper- und Gesundheitspflege sowie Lebensmittelerzeugnissen

BHI: überwiegend Herstellung und Vertrieb verschreibungsfreier Pharmazeutika

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4007 — Reckitt Benckiser/Boots Healthcare International, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Merger Registry

J-70

BE-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.