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12.11.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 281/22 |
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. September 2005 — Luxem/Kommission
(Rechtssache T-306/04) (1)
(Beamte - Einstellung - Weigerung, einen erfolgreichen Teilnehmer an einem Auswahlverfahren zu ernennen, der die Bedingungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren nicht erfüllt)
(2005/C 281/41)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger(in/nen): Monika Luxem (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)
Beklagte(r): Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte[r]: J. Currall und L. Lozano Palacios)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 30. Juli 2003, die Klägerin nicht als Beamtin einzustellen.
Tenor des Urteils
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 262 vom 23.10.2004.