12.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 281/8


Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundessozialgerichts vom 5. Juli 2005 in Sachen Aldo Celozzi gegen Innungskrankenkasse Baden-Württemberg

(Rechtssache C-332/05)

(2005/C 281/15)

Verfahrenssprache: Deutsch

Das Bundesozialgericht (Deutschland) ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 5. Juli 2005, in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 12. September 2005, in Sachen Aldo Celozzi gegen Innungskrankenkasse Baden-Württemberg, um Vorabentscheidung über folgende Frage:

Ist es mit den Regelungen des primären und/oder sekundären Rechts der Europäischen Gemeinschaft (insbesondere Art. 39 EG [ex Art. 48 EGV], Art. 3 Abs. 1 und Art. 23 Abs. 3 EWGV 1408/71, Art. 7 Abs. 2 EWGV 1612/68 (1)) vereinbar, dass ein in Deutschland beschäftigter verheirateter Wanderarbeitnehmer, dessen Ehegatte in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, Krankengeld stets anknüpfend an das Nettoarbeitsentgelt erhält, welchem sich unter Zugrundelegung der auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragenen Lohnsteuerklasse ergibt, ohne dass eine spätere, ihn begünstigende, rückwirkende Änderung seiner familienstandabhängigen Steuermerkmale berücksichtigt wird?


(1)  ABl. L 257, S. 2.