12.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 280/11


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.3981 — Fives-Lille/Landis)

(2005/C 280/05)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 3. November 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 und infolge einer Verweisung nach Artikel 4(5) der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Compagnie de Fives-Lille („FL“, Frankreich), das von Barclays Bank plc (GB) kontrolliert wird erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über Landis Lund (GB) und Landis US (USA) (gemeinsam „Landis“) durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

FL: Design, Produktion und Verkauf von Geräten hauptsächlich für die Aluminium-, Stahl-, Zement- und Automobilindustrie; FL ist auch in anderen Sektoren tätig wie Glas, Zucker, Energieerzeugung und auch in Industrieabwicklungssystemen;

Landis: Design, Produktion und Verkauf von Schleifsystemen inklusive Kreis-, Zylinder-, Durchgangs- und Drehschleifmaschinen für die Automobilindustrie wie auch Schleif- und Verbrauchsmaterialien.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3981 — Fives-Lille/Landis, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

BE-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.